Wieso können Sie mit Wärmebrückennachweisen
Dämmdicken sparen?
Bei der Energiebilanzierung sind die Wärmebrücken in die Berechnung
mit einzubeziehen. Das kann zum einen durch Pauschalwerte erfolgen. Mit einem
Pauschalwert von 0,1 als Wärmebrückenbeiwert gehen allerdings all Ihre
verwendeten Baustoffe von Außenbauteilen mit einer um 10% verringerten Energieeinsparkapazität
in die Berechnungen ein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Wärmebrücken
exakt nachzuweisen und so Wärmebrückenbeiwerte nahe Null zu erreichen. Damit
können Sie etwa 2cm Dämmdicke beim Wärmedämmverbundsystem, bei der Dämmung der
obersten Geschossdecke bzw. beim Dach und ggf. unter der Bodenplatte sparen.
Oder bei gleicher Dämmdicke eine höhere Förderstufe erreichen.
Kann man sich durch vorherige Berechnungen
tatsächlich vor Schimmelpilz schützen?
Man kann zumindest durch die Berechnung der inneren
Oberflächentemperatur in der Ecke den Nachweis führen, dass die Eckausführung
unter den Normbedingungen nach DIN 4108-2 zu keiner Schimmelpilzbildung führt.
Es können auch Ihre vorgegebenen Raumbedingungen verwendet werden, um die
Tauglichkeit der Eckausführung zu untersuchen. Vorausgesetzt wird allerdings,
dass die Baustoffe sich im Zustand ihrer Ausgleichsfeuchtigkeit befinden. Das
ist bei Massivbauten kurz nach deren Errichtung regelmäßig noch nicht der Fall;
dort stellt sich die Ausgleichsfeuchtigkeit erst nach ca. drei Jahren mit
angemessener Beheizung und Belüftung ein. Auch bei Fußpunkten in Bestandsbauten
muss oft von erhöhtem Feuchtigkeitsgehalt der Baustoffe ausgegangen werden. Um
den Wärme- und Feuchtigkeitstransport im Zusammenhang miteinander zu
untersuchen, sind sogenannte „instationäre“ Berechnungen durchzuführen, um die
Veränderungen der Strömung des Fluids mit zu erfassen. Diese instationären Berechnungen
biete ich allerdings nicht an.